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project SD | consulting

Stefan Dischl
Rudolf-Wilke-Weg 30

81477 München

Telefon: +49 (89) 724 80 996
Telefax: +49 (89) 724 80 997

E-Mail: info@project-SD.com

Internet: www.project-sd.com

USt-IdNr.: DE239145734

Inhalt:

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:

Stefan Dischl (Anschrift wie oben).

Dieser Internetauftritt ist von mir selbst programmiert.

Rechtsform:

project SD | consulting ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz unter dem Aspekt eines "freien Berufes" eine Einzelunternehmung von Stefan Dischl als Diplomkaufmann.

Haftungshinweis:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Urheberrecht:

Diese Website ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Informationen oder Daten dieser Website dürfen ohne vorherige Zustimmung von project SD | messeconsulting in keiner Form verwertet werden (§15UrhG). Bildrechte und Copyright bei Stefan Dischl, München.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stefan Dischl:

1. Allgemeines - Geltungsbereich

1.1. Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkenne ich nicht an, es sei denn, ich hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen abweichenden Bedingungen des Vertragspartners die vertraglich geschuldete Leistung des Vertragspartners vorbehaltlos annehme oder meine vertraglich geschuldete Leistung vorbehaltlos erbringe. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.2. Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3. Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

1.4. Alle Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit meiner schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.

2.2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. An Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen (z.B. Logos) stehen mir die Eigentums- und Urherberrechte zu. Diese werden nicht übertragen und dürfen Dritten ohne meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten.

3. Vergütung

3.1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, halte ich mich an die in meinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in meiner Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2. Die Honorarsätze für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, beruhen auf einem Achtstundentag bei fünf Arbeitstagen je Woche. Reisezeiten gelten zu 50% als Arbeitszeit.

3.3. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten u.a. Aufwendungen, die Stefan Dischl tätigt, weil er nach Freigabe bzw. Teilabnahmen auf Wunsch des Vertragspartners Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind.

Der Auftraggeber trägt, soweit im Angebot oder in meiner Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, u.a. folgende Nebenkosten:

• Spesen für Unterbringung und Verpflegung im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze. Reichen diese für die Deckung der Kosten der Unterbringung nicht aus, wird der nachgewiesene angemessene Aufwand in Rechnung gestellt.

• Kosten für An- und Abreise zum Projektort. Bei längerem Einsatz an einem Ort steht mir einmal wöchentlich eine Heimreise zu, deren Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

• Sonstige Auslagen die im Rahmen der Projektabwicklung anfallen werden nach Aufwand auch ohne Belege in Rechnung gestellt.

3.4. Für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, erteile ich - wenn nicht im Einzelfall anders vereinbart - monatlich Zwischenrechnungen.

3.5. Bei Festpreisaufträgen erstelle ich eine Rechnung in Höhe von 30 % des Auftragswertes bei Vertragsabschluss. Nach Projektabschluss werden die restlichen 70 % in Rechnung gestellt. Bei Projekten mit langer Laufzeit und Gliederung nach Phasen kann auch eine phasenbezogene Fakturierung vereinbart werden. Spesen und Reisekosten gemäß 3.3. werden nach Projektabschluss in Rechnung gestellt, sofern der Auftrag innerhalb von drei Monaten abgewickelt wird. Dauert die Abwicklung länger, kann ich Reisekosten und Spesen in dreimonatigen Abständen in Rechnung stellen.

3.6. Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise. Mehrwertsteuer wird in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.7. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber meinen fälligen Honorarforderungen ist nur zulässig, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3.8. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, bin ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

3.9 Bis zur vollständigen Begleichung meiner Forderungen habe ich an den mir überlassenen Unterlagen und Materialien des Auftraggebers ein Zurückbehaltungsrecht.

4. Leistungszeit

4.1. Vertragliche Ausführungsfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die mir die Leistungserbringung vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei meinen Unterauftragsnehmern oder Lieferanten oder dessen Unterlieferanten eintreten -, habe ich auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen mich, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Ausübung des Rücktrittsrechts darf auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages oder Teile hiervon beschränkt werden, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages ist für den Vertragspartner nicht von Interesse.

4.3. Falls die Behinderung länger als 6 Wochen dauert, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich die Fertigstellungsfrist oder werde ich von meiner Verpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen mich herleiten. Auf die genannten Umstände kann ich mich nur berufen, wenn ich den Vertragspartner unverzüglich benachrichtige.

4.4. Stefan Dischl ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teilleistung ist für den Vertragspartner erkennbar nicht von Interesse.

4.5. Die Einhaltung meiner Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.

4.6. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, so bin ich berechtigt Ersatz des mir entstehenden Schadens zu verlangen, mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Vertragspartner über.

5. Gewährleistung

5.1. Stefan Dischl verpflichtet sich, dass die vertraglich übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt werden und gewährleistet, dass erbrachte Leistungen frei von Mängeln sind, die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5.2. Die Gewährleistungspflicht von Stefan Dischl beschränkt sich auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen.

5.3. Werden meine Betriebs-, Wartungs-, oder sonstige Anweisungen vom Vertragspartner nicht befolgt, oder Änderungen vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Vertragspartner eine entsprechende, substantiierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. § 645 BGB bleibt unberührt.

5.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Stefan Dischl erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen ermöglichen oder eine Beseitigung der Mängel erleichtern oder beschleunigen.

5.5. Gewährleistungsansprüche gegen Stefan Dischl stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind meine Rechnungen in 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Skontoabzüge des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

6.2. Stefan Dischl ist berechtigt, - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen- dem Vertragspartner nach der Auftragserteilung einen Abschlag in Höhe von 30 % der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Stefan Dischl ist ferner berechtigt, dem Vertragspartner angemessene Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt in Rechnung zu stellen.

6.3. Stefan Dischl ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verpflichtungen anzurechnen.

6.4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Stefan Dischl über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, nachdem der Scheck eingelöst worden ist.

6.5. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so bin ich berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an gesetzliche Zinsen zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Stefan Dischl ist zulässig.

6.6. Falls mir Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit meines Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, so bin ich berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn ich Schecks angenommen habe. Stefan Dischl ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung in Höhe der Restschuld zu verlangen.

6.7. Stefan Dischl ist nicht zur belegführenden Abrechnung verpflichtet.

7. Haftungsbeschränkung

Für etwaige Schäden haftet Stefan Dischl für sich und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung - nur, falls Stefan Dischl oder seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Stefan Dischl oder seiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen zurückzuführen ist. Die Haftung aufgrund einer Zusicherung, die den Vertragspartner gegen das Risiko vor den eingetretenen Schäden absichern sollte, sowie Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

8. Einschaltung von Dienstleistern und Erfüllungsgehilfen

Stefan Dischl ist berechtigt, Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder der gesamten vertraglich geschuldeten Leistung zu beauftragen.

9. Vermögensfall

Wird eine Vertragspartei zahlungsunfähig oder wird ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet oder die Eröffnung eines solchen mangels Masse abgelehnt, so ist der andere Vertragsteil berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils zurückzutreten.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

10.1. Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Stefan Dischl und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2. Soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 38 ZPO ist, ist München ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

10.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.